Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 31. März 2017 mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Tiergarten zurückverwiesen.
I.
Das Amtsgericht Tiergarten erließ am 6. Januar 2017 gegen die Angeklagte einen Strafbefehl, mit dem es diese als Halterin eines Kraftfahrzeugs wegen vorsätzlichen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 40,00 EUR verurteilte.
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