OLG Celle - Urteil vom 12.12.2007
14 U 80/07
Normen:
StVO § 15 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2008, 147
OLGReport-Celle 2008, 147
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 23.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 310/06

Begriff des liegengebliebenen Fahrzeugs

OLG Celle, Urteil vom 12.12.2007 - Aktenzeichen 14 U 80/07

DRsp Nr. 2008/22206

Begriff des liegengebliebenen Fahrzeugs

»"Liegengeblieben" ist ein Fahrzeug, das sich gleichgültig weshalb aus eigener Kraft nicht mehr fort oder aus dem Verkehrsbereich wegbewegen kann, d.h. entweder gegen den Willen des Fahrzeugführers nicht mehr bewegt werden kann oder dieser aus (primär im Fahrzeug liegenden) Umständen gezwungen ist, sein Fahrzeug anzuhalten. Vom Wesen her ist "Liegenbleiben" damit ein unfreiwilliges Halten.«

Normenkette:

StVO § 15 ;

Gründe: