KG - Beschluss vom 07.01.2002
22 U 8137/00
Normen:
StVG § 8 ; PflVG § 1 § 2 Abs. 1 Nr. 6 ;
Fundstellen:
KGReport-Berlin 2003, 64
Vorinstanzen:
LG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 24 O 10/99

Begriff des öffentlichen Straßenlandes; Begriff der selbstfahrenden Arbeitsmaschine

KG, Beschluss vom 07.01.2002 - Aktenzeichen 22 U 8137/00

DRsp Nr. 2005/7017

Begriff des öffentlichen Straßenlandes; Begriff der selbstfahrenden Arbeitsmaschine

»1. Privates Betriebsgelände gilt als "öffentliches Straßenland" i.S.v. § 1 PflVG, wenn keine wirksame Einzelkontrolle der Zugangsberechtigung erfolgt. 2. Ein Gabelstapler ist keine "selbstfahrende Arbeitsmaschine" i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 6 PflVG. 3. Für die Anwendung von § 8 StVG ist maßgeblich, ob das Fahrzeug für höhere Geschwindigkeiten als 20km/h konstruiert und zugelassen ist. Allein die Möglichkeit, durch Veränderung der konstruktionsbedingten Beschaffenheit eine höhere Geschwindigkeit zu erzielen, ist unbeachtlich.«

Normenkette:

StVG § 8 ; PflVG § 1 § 2 Abs. 1 Nr. 6 ;
Vorinstanz: LG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 24 O 10/99
Fundstellen
KGReport-Berlin 2003, 64