1. Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 16.11.2011 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die an die Klägerin 5.150 € nebst 5%-Punkten Zinsen über Basiszinssatz seit 22.03.2011 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 564,41 € nebst 5%-Punkten Zinsen über Basiszinssatz hieraus seit 19.05.2011 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
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