KG - Hinweisbeschluss vom 30.05.2014
6 U 54/14
Normen:
VVG § 178 Abs. 2; AUB 2005 Nr. 1.3;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 27.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 68/13

Begriff des Unfalls in der privaten Unfallversicherung

KG, Hinweisbeschluss vom 30.05.2014 - Aktenzeichen 6 U 54/14

DRsp Nr. 2014/11671

Begriff des Unfalls in der privaten Unfallversicherung

Das Umknicken mit dem Fuß beim Tennisspiel stellt keinen Unfall in der privaten Unfallversicherung im Sinne des § 178 Abs. 2 VVG dar, wenn das vorangegangene Ausrutschen auf Blättern nicht bewiesen werden kann. Hinweisbeschluss vom 30.5.2014; Erledigung durch Rücknahme der Berufung (Beschluss gemäß § 516 Abs. 3 ZPO vom 15.7.2014

1.

Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Klägerin vom 17. April 2014 gegen das am 27. März 2014 verkündete Urteil der Zivilkammer 7 des Landgerichts Berlin gem. § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen, weil der Senat nach Vorberatung der Auffassung ist, dass das Rechtsmittel in der Sache offensichtlich unbegründet ist (§ 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO).

Zu Recht hat das Landgericht die Klage abgewiesen. Die hiergegen gerichteten Berufungsrügen greifen im Ergebnis nicht durch. Sie ergeben nicht, dass die gemäß § 529 ZPO zu berücksichtigenden Tatsachen eine andere rechtliche Würdigung rechtfertigen; es liegen weder Fehler in der Tatsachenfeststellung noch in der Rechtsanwendung vor (§§ 513, 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).