Begründungspflicht bei bloßer Verkürzung der Zeitdauer des Regelfahrverbots - Höchstmaß angedrohter Geldbuße für fahrlässiges Handeln auch bei reduziertem Fahrverbot - Mitteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen bei Überschreitung der Regelgeldbuße
OLG Thüringen, Beschluss vom 10.11.2004 - Aktenzeichen 1 Ss 264/04
DRsp Nr. 2005/2171
Begründungspflicht bei bloßer Verkürzung der Zeitdauer des Regelfahrverbots - Höchstmaß angedrohter Geldbuße für fahrlässiges Handeln auch bei reduziertem Fahrverbot - Mitteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen bei Überschreitung der Regelgeldbuße
»1. Ein Abweichen von der gesetzlichen Regelfolge beim Fahrverbot ist auch bei bloßer Verkürzung der Zeitdauer zu begründen. Allerdings sind insoweit nicht derart strenge Anforderungen wie beim völligen Absehen von einem nach § 4 BkatV indizierten Fahrverbot zu stellen.
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