OLG Thüringen - Beschluss vom 10.11.2004
1 Ss 264/04
Normen:
StVG § 24 Abs. 2 § 25 ; OWiG § 17 ; BKatV § 4 ;
Fundstellen:
VRS 108, 220
zfs 2005, 415
Vorinstanzen:
AG Gera - 450 Js 202339/04 - 6 Owi - 15.07.2004,

Begründungspflicht bei bloßer Verkürzung der Zeitdauer des Regelfahrverbots - Höchstmaß angedrohter Geldbuße für fahrlässiges Handeln auch bei reduziertem Fahrverbot - Mitteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen bei Überschreitung der Regelgeldbuße

OLG Thüringen, Beschluss vom 10.11.2004 - Aktenzeichen 1 Ss 264/04

DRsp Nr. 2005/2171

Begründungspflicht bei bloßer Verkürzung der Zeitdauer des Regelfahrverbots - Höchstmaß angedrohter Geldbuße für fahrlässiges Handeln auch bei reduziertem Fahrverbot - Mitteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen bei Überschreitung der Regelgeldbuße

»1. Ein Abweichen von der gesetzlichen Regelfolge beim Fahrverbot ist auch bei bloßer Verkürzung der Zeitdauer zu begründen. Allerdings sind insoweit nicht derart strenge Anforderungen wie beim völligen Absehen von einem nach § 4 BkatV indizierten Fahrverbot zu stellen.