OVG Rheinland-Pfalz, vom 18.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 7 A 10194/04
VG Koblenz - 2 K 305/03.KO - 17.09.2003,
Beibringung eines medizinisch-psychologisches Gutachtens zur Fahreignung bei hinreichendem Gefahrenverdacht aufgrund Drogenkonsums
BVerwG, Urteil vom 09.06.2005 - Aktenzeichen 3 C 25.04
DRsp Nr. 2005/12663
Beibringung eines medizinisch-psychologisches Gutachtens zur Fahreignung bei hinreichendem Gefahrenverdacht aufgrund Drogenkonsums
»Die Anordnung, zur Klärung der Eignung eines Fahrerlaubnisinhabers zum Führen eines Kraftfahrzeuges gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2FeV i.V.m. § 46FeV wegen nachgewiesenen Drogenkonsums ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, ist nicht an die Einhaltung einer festen Frist nach dem letzten erwiesenen Betäubungsmittelmissbrauch gebunden. Entscheidend ist, ob unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere nach Art, Umfang und Dauer des Drogenkonsums, noch hinreichende Anhaltspunkte zur Begründung eines Gefahrenverdachts bestehen.«