OLG Hamm - Urteil vom 25.08.2000
20 U 178/98
Normen:
VVG § 6 ;
Fundstellen:
OLGReport-Hamm 2001, 208
SP 2001, 107
r+s 2001, 140
Vorinstanzen:
LG Arnsberg, - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 415/97

Belehrung durch Versicherer nach Relevanzrechtsprechung - erneute Nachfragen

OLG Hamm, Urteil vom 25.08.2000 - Aktenzeichen 20 U 178/98

DRsp Nr. 2001/6268

Belehrung durch Versicherer nach Relevanzrechtsprechung - erneute Nachfragen

»Die nach der Relevanzrechtsprechung notwendige Belehrung muß bei erneuten Nachfragen des Versicherers in einer gewissen kürzeren Zwischenzeit nicht wiederholt werden.Dieser Zeitraum ist jedenfalls nach Jahresfrist verstrichen.«

Normenkette:

VVG § 6 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Kläger nimmt die Beklagte aus einem Unfallversicherungsvertrag, dem die Bedingungen Blatt 10 und 31 ff der Akte zugrunde liegen, auf Zahlung einer weiteren Invaliditätsentschädigung in Anspruch. Die Versicherungssumme beträgt per 01.03.1995 für den Invaliditätsfall 80.000,0 DM mit progressiver Invaliditätsstaffel entsprechend den "Besonderen Bedingungen I 300" der Beklagten.