I.
Der Kläger nimmt die Beklagte aus einem Unfallversicherungsvertrag, dem die Bedingungen Blatt 10 und 31 ff der Akte zugrunde liegen, auf Zahlung einer weiteren Invaliditätsentschädigung in Anspruch. Die Versicherungssumme beträgt per 01.03.1995 für den Invaliditätsfall 80.000,0 DM mit progressiver Invaliditätsstaffel entsprechend den "Besonderen Bedingungen I 300" der Beklagten.
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