OLG Celle - Urteil vom 16.05.2007
14 U 166/06
Normen:
BGB § 249; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung); BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847 Abs. 1; ZPO § 287;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2007, 465
OLGReport-Celle 2007, 465
OLGReport-Celle 2007, 465
Vorinstanzen:
LG Verden, vom 01.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 3/06

Bemessung des Haushaltsführungs- und Unterhaltsschadens; Schmerzensgeld für die Verursachung eines - tödlichen - Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

OLG Celle, Urteil vom 16.05.2007 - Aktenzeichen 14 U 166/06

DRsp Nr. 2008/22211

Bemessung des Haushaltsführungs- und Unterhaltsschadens; Schmerzensgeld für die Verursachung eines - tödlichen - Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

1. Zur Berechnung des Haushaltsführungs- und Unterhaltsschadens.

2. 25000 EUR Schmerzensgeld für eine Frau, der bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt wurde, innerhalb von zwei Monaten neun Operationen über sich ergehen musste und danach aufgrund der Unfallfolgen verstarb. Schmerzensgeldbestimmen war, dass das Unfallopfer psychisch stark darunter litt, dass sich ihr Zustand auch nach den zahlreichen Operationen nicht besserte.

Normenkette:

BGB § 249; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung); BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847 Abs. 1; ZPO § 287;

Gründe:

(Abgekürzt gem. § 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO)