1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 3.059,00 € Schadensersatz, weitere 3.400,00 € Schmerzensgeld und 800,39 € außergerichtliche Anwaltskosten, jeweils nebst Zinsen daraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 03.03.2021 zu bezahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 14.000,00 € festgesetzt.
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