Benutzen eines Fahrzeugs durch den nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis befindlichen Lebensgefährten der Fahrzeughalterin
BayObLG, Beschluß vom 05.05.1988 - Aktenzeichen Reg 1 St 101/88
DRsp Nr. 1998/9800
Benutzen eines Fahrzeugs durch den nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis befindlichen Lebensgefährten der Fahrzeughalterin
Eine Kraftfahrzeughalterin muß nicht schon deshalb, weil ihr nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis befindlicher Lebensgefährte in einem früheren Fall mit ihrem Einverständnis ihr Fahrzeug geführt hat, damit rechnen daß ihr Lebensgefährte ohne ihr Wissen den Fahrzeugschlüssel aus ihrer Handtasche entnehmen und das Fahrzeug benutzen wird.