BayObLG, Urteil vom 20.02.1986 - Aktenzeichen RReg 1 St 324/85
DRsp Nr. 1998/9510
Berechnung der BAK
Errechnet der Tatrichter in Übereinstimmung mit gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen den auf den von ihm festgestellten höchstmöglichen Umfang des Nachtrunks zurückzuführenden Teil der BAK in der Weise, daß es die Alkoholmenge (Gramm) durch das mit dem sogenannten Reduktionsfaktor multiplizierte Körpergewicht (Kilogramm) teilt, begegnet dies revisionsrechtlich keinen durchgreifenden Bedenken.