BayObLG - Beschluß vom 25.02.1986
RReg 1 St 35/86
Normen:
StGB § 316 ; StPO §§ 261, 267 ;
Fundstellen:
DAR 1987, 310 (Bär)

Berechnung der BAK zur Tatzeit ohne vorherige Blutentnahme

BayObLG, Beschluß vom 25.02.1986 - Aktenzeichen RReg 1 St 35/86

DRsp Nr. 1998/9514

Berechnung der BAK zur Tatzeit ohne vorherige Blutentnahme

1. Errechnet der Tatrichter die Mindesthöhe der Blutalkoholkonzentration aus dem vor der Tat genossenen Alkohol ohne vorherige Blutentnahme, sind bei der Berechnung alle Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die zu einem für den Angeklagten günstigeren Ergebnis führen können (Feststellung des wirklichen Werts des Reduktionsfaktors, höchstmögliches Resorptionsdefizit und Beendigung der Resorption)2. Insbesondere ist auch darauf zu achten, daß auch während der Aufbauphase, und zwar vom Beginn der Alkoholaufnahme ab, ein Teil des in den Blutkreislauf gelangenden Alkohols wieder ausgeschieden wird.

Normenkette:

StGB § 316 ; StPO §§ 261, 267 ;
Fundstellen
DAR 1987, 310 (Bär)