Die Klägerin überließ dem Beklagten aufgrund eines von diesem am 9. Juni 1999 beantragten Leasingvertrages einen Personenkraftwagen F. zur gewerblichen Verwendung für die Dauer von 54 Monaten mit einer Gesamtfahrleistung von 67.500 Kilometern bei Abrechnung von Mehr- oder Minderkilometern. Neben einer Sonderzahlung zu Vertragsbeginn hatte der Beklagte monatliche Leasingraten von 302,19 DM einschließlich Mehrwertsteuer zu leisten. In dem von der Klägerin gestellten Vertragsformular heißt es unter anderem:
"Ergänzung zum Kilometervertrag:
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