Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 27. Juni 2012, Az. 2 - 17 O 32/12, teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 14.500,-€ nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27. April 2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die weitergehende Berufung zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 27 % und die Beklagte 73 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten im Rahmen einer Teilklage Schadensersatz in Form einer Wertminderung.
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