Berücksichtigung besonderer Umstände bei der Entscheidung über die Entziehung einer Fahrerlaubnis
BayObLG, Urteil vom 22.07.1988 - Aktenzeichen RReg 2 St 99/88
DRsp Nr. 1998/9822
Berücksichtigung besonderer Umstände bei der Entscheidung über die Entziehung einer Fahrerlaubnis
Die Indizwirkung einer in § 69 Abs. 2StGB genannten Tat entfällt sonach, wenn sie im Einzelfall diesem Bewertungsmaßstab nicht entspricht, weil sie so aus dem Rahmen der typischen Begehungsweisen fällt, daß sie nicht mehr als der Regelfall angesehen werden kann, wenn etwa der Schuldgehalt der Tat gering ist.