BayObLG - Urteil vom 22.07.1988
RReg 2 St 99/88
Normen:
StGB § 69 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DAR 1989, 365 (Bär)

Berücksichtigung besonderer Umstände bei der Entscheidung über die Entziehung einer Fahrerlaubnis

BayObLG, Urteil vom 22.07.1988 - Aktenzeichen RReg 2 St 99/88

DRsp Nr. 1998/9822

Berücksichtigung besonderer Umstände bei der Entscheidung über die Entziehung einer Fahrerlaubnis

Die Indizwirkung einer in § 69 Abs. 2 StGB genannten Tat entfällt sonach, wenn sie im Einzelfall diesem Bewertungsmaßstab nicht entspricht, weil sie so aus dem Rahmen der typischen Begehungsweisen fällt, daß sie nicht mehr als der Regelfall angesehen werden kann, wenn etwa der Schuldgehalt der Tat gering ist.

Normenkette:

StGB § 69 Abs. 2 ;
Fundstellen
DAR 1989, 365 (Bär)