Auf die Berufungen des Kägers zu 1) und der Beklagten wird das am 30.06.2009 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld -unter Zurückweisung der Rechtsmittel im Übrigen - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger zu 1) 15.005,51 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 13.500,00 Euro seit dem 17.11.2006 sowie aus weiteren 1.505,51 Euro seit dem 29.03.2007 zu zahlen.
2.
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