OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 03.09.2002
17 U 86/02
Normen:
BGB § 254 ;
Fundstellen:
OLGReport-Frankfurt 2003, 318
Vorinstanzen:
LG Frankfurt - 2/20 O 104/01 -,

Berücksichtigung der Erzielbarkeit eines höheren Restwerterlöses für Verwertung eines beschädigten Fahrzeugs auf einem Sondermarkt

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 03.09.2002 - Aktenzeichen 17 U 86/02

DRsp Nr. 2004/16214

Berücksichtigung der Erzielbarkeit eines höheren Restwerterlöses für Verwertung eines beschädigten Fahrzeugs auf einem Sondermarkt

Ist ein unfallbeschädigtes Fahrzeug zu verwerten, so ist der Geschädigte selbst hierzu berechtigt. Er kann nicht auf einen auf einem Sondermarkt erzielbaren höheren Restwerterlös verwiesen werden.

Normenkette:

BGB § 254 ;
Vorinstanz: LG Frankfurt - 2/20 O 104/01 -,
Fundstellen
OLGReport-Frankfurt 2003, 318