KG - Beschluss vom 29.05.2008
2 Ss 90/08
Normen:
StVO § 3 Abs. 3; StVG § 29 Abs. 1 Nr. 2 lit. a; StVG § 29 Abs. 1 Nr. 3; StVG § 29 Abs. 3 Nr. 1; StVG § 29 Abs. 8 Satz 1, 2; BZRG § 48;
Vorinstanzen:
AG Tiergarten in Berlin, vom 31.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 341 OWi 910/07

Berücksichtigung von Eintragungen im Verkehrszentralregister bei der Rechtsfolgenentscheidung in einem Bußgeldverfahren nach Ablauf einer fünfjährigen Tilgungsfrist

KG, Beschluss vom 29.05.2008 - Aktenzeichen 2 Ss 90/08 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 106/08

DRsp Nr. 2009/2493

Berücksichtigung von Eintragungen im Verkehrszentralregister bei der Rechtsfolgenentscheidung in einem Bußgeldverfahren nach Ablauf einer fünfjährigen Tilgungsfrist

Eintragungen im Verkehrszentralregister, die gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 lit. a i.V.m. Nr. 3 StVG einer Tilgungsfrist von zehn Jahren unterliegen, dürfen gemäß § 29 Abs. 8 Satz 1 und 2 StVG bereits nach Ablauf einer fünfjährigen Tilgungsfrist in einem Bußgeldverfahren wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bei der Rechtsfolgenentscheidung nicht mehr verwertet werden.

Tenor:

Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 31. Januar 2008 im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird verworfen.

Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen.

Normenkette:

StVO § 3 Abs. 3; StVG § 29 Abs. 1 Nr. 2 lit. a; StVG § 29 Abs. 1 Nr. 3; StVG § 29 Abs. 3 Nr. 1; StVG § 29 Abs. 8 Satz 1, 2; BZRG § 48;

Gründe: