OLG Saarbrücken - Urteil vom 18.10.2023
5 U 41/23
Normen:
VVG § 186 S. 2;
Fundstellen:
MDR 2024, 170
zfs 2024, 221
r+s 2024, 371
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 27.03.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 142/22

Berufen eines Unfallversicherers auf die unterbliebene fristgerechte Feststellung eines unfallbedingten Dauerschadens durch einen Arzt

OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.10.2023 - Aktenzeichen 5 U 41/23

DRsp Nr. 2024/5870

Berufen eines Unfallversicherers auf die unterbliebene fristgerechte Feststellung eines unfallbedingten Dauerschadens durch einen Arzt

Tenor

I. Die Berufung des Klägers gegen das am 27. März 2023 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 14 O 142/22 - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.

III. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 10.000,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

VVG § 186 S. 2;

Gründe

I.