I. Die Berufung des Klägers gegen das am 27. März 2023 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken -
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.
III. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 10.000,- Euro festgesetzt.
I.
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