Berufung auf Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung nach Veräußerung des Fahrzeugs
BGH, Urteil vom 14.03.1984 - Aktenzeichen IVa ZR 91/82
DRsp Nr. 1994/4519
Berufung auf Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung nach Veräußerung des Fahrzeugs
»Auch dann, wenn das versicherte Fahrzeug nach Eintritt des Versicherungsfalles veräußert und von dem neuen Eigentümer und Halter bei einem anderen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer versichert wird, kann sich der bisherige Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer nur dann auf Leistungsfreiheit wegen Verletzung einer Obliegenheit vor Eintritt des Versicherungsfalles berufen, wenn er den Versicherungsvertrag gekündigt hat.«