OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 12.03.2024
18 U 33/23
Normen:
VVG § 203;
Vorinstanzen:
LG Hanau, vom 01.03.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 765/22

Berufung des Klägers gegen die Wirksamkeit von Prämienanpassungen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.03.2024 - Aktenzeichen 18 U 33/23

DRsp Nr. 2024/6254

Berufung des Klägers gegen die Wirksamkeit von Prämienanpassungen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung

Die Frage der Vollständigkeit der dem Treuhänder vom Versicherer vorgelegten Unterlagen betrifft nicht die formelle oder materielle Wirksamkeit der Beitragsanpassung als solcher.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hanau vom 01. März 2023, 9 O 765/22, wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufungsinstanz.

Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für die Berufung wird auf 12.794,81 € festgesetzt (Berufung des Klägers: 12.774,05 €; Anschlussberufung der Beklagten: 20,76 €).

Normenkette:

VVG § 203;

Gründe

I.

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit von Prämienanpassungen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung und sich daraus ergebende Ansprüche auf Rückerstattung überhöhter Prämien und Herausgabe von Nutzungen.

1. 2. 3. a) b)