Auf die Berufung des Klägers wird das am 05.03.2020 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise abgeändert.
Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 52.500,00 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 21.05.2015 zu zahlen Zug um Zug gegen die Übertragung eines etwaigen Miteigentumsanteils von 3/4 am Fahrzeug Lamborghini Gallardo mit der N01 und Übertragung des etwaigen Anspruchs auf Herausgabe dieses Fahrzeugs zur Durchsetzung des Miteigentumsanteils.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
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