OLG Düsseldorf - Beschluss vom 30.06.2021
3 Wx 54/21
Normen:
FamFG § 58 Abs. 1; FamFG § 23; BGB § 67; BGB § 29;

Beschwerde gegen den Beschluss eines RegistergerichtsLöschung von in einem Vereinsregister vorhandenen Eintragungen zum VorstandBestellung eines Notvorstandes durch das Gericht

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2021 - Aktenzeichen 3 Wx 54/21

DRsp Nr. 2021/15771

Beschwerde gegen den Beschluss eines Registergerichts Löschung von in einem Vereinsregister vorhandenen Eintragungen zum Vorstand Bestellung eines Notvorstandes durch das Gericht

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Registergerichts vom 18. Januar 2021 wird zurückgewiesen.

Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren: 5.000,- €

Normenkette:

FamFG § 58 Abs. 1; FamFG § 23; BGB § 67; BGB § 29;

Gründe

I.

Die Beteiligte zu 1 war seit dem 1. August 2009 Angestellte des Beteiligten zu 2. Das Arbeitsverhältnis wurde mit anwaltlichem Schreiben vom 26. August 2020 unter Verweis auf eine von MW erteilte Vollmacht fristlos und mit Schreiben vom 28. September 2020 ordentlich gekündigt. Gegen beide Kündigungserklärungen hat die Beteiligte zu 1 Klage vor dem Arbeitsgericht Mönchengladbach erhoben (Arbeitsgericht Mönchengladbach, 3 Ca 1904/20 und 3 Ca 2140/20) und wendet unter anderem die fehlende Vertretungsberechtigung des Vorstands des Beteiligten zu 2 ein.