I. Das Amtsgericht hat den Betroffenen mit Urteil vom 22. Februar 2007 wegen fahrlässiger Tagesruhezeitunterschreitung, vorsätzlicher Tageslenkzeitüberschreitung in Tateinheit mit vorsätzlicher Tagesruhezeitunterschreitung in 2 Fällen und wegen vorsätzlicher Tageslenkzeitüberschreitung in Tateinheit mit fahrlässigem Verstoß gegen §§
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