Der Kläger verlangt in dem vorliegenden Rechtsstreit materiellen Schadensersatz, Schmerzensgeld und Feststellung der zukünftigen Schadensersatzpflicht aufgrund eines Verkehrsunfalls, der sich am 28. Mai 2003 gegen 9.30 Uhr auf der Bundesautobahn A .. in Fahrtrichtung B... in Höhe der Autobahnauffahrt I...-West zugetragen hat.
Der Beklagte zu 1) befuhr mit seinem Pkw die rechte Fahrspur der Autobahn. Er wechselte auf die linke Fahrspur, als sich auf der Einfädelspur der Pkw der Eheleute K... näherte und sodann auf die Autobahn auffuhr. Als der Beklagte zu 1) sich wieder in Geradeausfahrt befand, fuhr der Kläger mit seinem Motorrad Yamaha mit einer Geschwindigkeit von mindestens 190 km/h auf. Der Kläger trug dabei erhebliche Verletzungen sowie materielle Schäden davon; auch der Beklagte zu 1) erlitt Körper- und Sachschaden.
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