Der Kläger macht vollen Ersatz seines der Höhe nach unstreitigen Schadens von 12.640,- DM aus seinem Verkehrsunfall vom 25.02.1999 in auf der "Langen Straße" geltend, bei dem er gegen 15.30 Uhr mit seinem Pkw Ford Escort in Richtung S Zentrum fahrend ins Schleudern und sodann nach rechts von der Fahrbahn geriet, kurz nachdem ihm die in Gegenrichtung fahrende Erstbeklagte mit der bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten Großraumlimousine Seat des Zweitbeklagten begegnet war.
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