Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Nürnberg vom 19. April 2022 aufgehoben.
II.Der Angeklagte wird freigesprochen.
III.Die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.
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