LG Berlin, vom 03.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 204/02
Beweis für das Vorliegen einer unfallbedingten Erstverletzung der Halswirbelsäle
KG, Urteil vom 09.05.2005 - Aktenzeichen 12 U 14/04
DRsp Nr. 2005/12548
Beweis für das Vorliegen einer unfallbedingten Erstverletzung der Halswirbelsäle
»Für die Verletzung der Halswirbelsäule als Erstverletzung muss der Kläger den Vollbeweis gemäß § 286ZPO erbringen. Ein Anscheinsbeweis für das Vorliegen einer unfallbedingten Verletzung der HWS kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur bejagt werden, wenn eine kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung ab 15 Km/h bewiesen ist; das gilt auch dann, wenn der Geschädigte ärztliche Atteste vorlegt, in denen ihm auf Grund der Diagnose einer HWS - Verletzung für die Zeit nach dem Unfall Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird. Ein Blick in den Innenspiegel des Fahrzeugs ist nicht als verletzungsfördernde "out of position" - Sitzposition anzusehen; mangels besonderer verletzungsfördernder Faktoren ist die kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung (hier: 11,3 km/h) im Verhältnis zur Belastbarkeit der Wirbelsäule des Klägers für die Feststellung einer unfallbedingten HWS - Verletzung wesentlich.«