SchlHOLG - Urteil vom 19.05.2005
7 U 82/04
Normen:
BGB § 823 ; StVG § 7 ; PflVG § 3 ;
Fundstellen:
OLGReport-Schleswig 2005, 780
Vorinstanzen:
LG Kiel, vom 29.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 13/04

Beweisanzeichen für Unfallmanipulation

SchlHOLG, Urteil vom 19.05.2005 - Aktenzeichen 7 U 82/04

DRsp Nr. 2006/1003

Beweisanzeichen für Unfallmanipulation

»Die ungewöhnliche Häufung von Beweisanzeichen, die für eine Unfallmanipulation sprechen - hier: Art. der beteiligten Fahrzeuge; Unfallzeit und -ort; Motivation der Beteiligten; Plausibilität der Angaben der Unfallbeteiligten - lässt den Schluß auf eine Unfallverabredung zu.«

Normenkette:

BGB § 823 ; StVG § 7 ; PflVG § 3 ;

Entscheidungsgründe:

Der Kläger nimmt die Beklagten gesamtschuldnerisch auf materiellen und immateriellen Schadensersatz aufgrund einer Kollision zwischen seinem von ihm geführten Pkw Mercedes Benz E 240 Classic und dem vom Beklagten zu 1. angemieteten, der Beklagten zu 2. gehörenden und bei der Beklagten zu 3. gegen Haftpflichtschäden versicherten Lkw mit dem amtlichen Kennzeichen HH-.. .... in Anspruch. Die Kollision, die nach Auffassung des Klägers ein Unfall war, ereignete sich am 13. Juli 2003 gegen Mitternacht in Neumünster im Bereich der Einfädelspur der B...er Straße auf die Bundesstraße 205.