LG Bonn - Urteil vom 01.08.2002
6 S 408/00
Normen:
BGB § 253 Abs. 2 (n.F.) § 847 (a.F.) ;
Fundstellen:
DAR 2003, 72
DRsp I(147)416g
NZV 2002, 504

Beweislast ärztlicher Untersuchungen/Diagnosen sowie biomechanischer Gutachten

LG Bonn, Urteil vom 01.08.2002 - Aktenzeichen 6 S 408/00

DRsp Nr. 2003/16659

Beweislast ärztlicher Untersuchungen/Diagnosen sowie biomechanischer Gutachten

Für den erforderlichen Verletzungsnachweis bei Geltendmachung eines Schmerzensgeldanspruchs wegen eines unfallbedingten HWS-Schleudertraumas können die - auf eingehender Untersuchung beruhende - Diagnose des erstbehandelnden Arztes und ein biomechanisches Gutachten zur Annahme möglicher Kausalität ausreichen.

Normenkette:

BGB § 253 Abs. 2 (n.F.) § 847 (a.F.) ;

Hinweise: