OLG Braunschweig - Beschluss vom 27.07.2000
1 Ss (B) 49/00
Normen:
StVG § 25 Abs. 2a ; StPO § 261 ;
Fundstellen:
NZV 2001, 136

Beweiswürdigung bei erstmaliger Einlassung des Betroffenen in der Hauptverhandlung; Regelfahrverbot bei Putativnotstand

OLG Braunschweig, Beschluss vom 27.07.2000 - Aktenzeichen 1 Ss (B) 49/00

DRsp Nr. 2005/13488

Beweiswürdigung bei erstmaliger Einlassung des Betroffenen in der Hauptverhandlung; Regelfahrverbot bei Putativnotstand

1. Das Gericht darf daraus, dass der Betroffene sich erstmals in der Hauptverhandlung zur Sache einlässt, keine ihm nachteiligen Schlüsse ziehen. 2. Befand der Betroffene sich bei einem Geschwindigkeitsüberschreitung irrtümlich in einer Notstandssituation, so ist zu prüfen, ob von der Verhängung eines Regelfahrverbots abgesehen werden kann.

Normenkette:

StVG § 25 Abs. 2a ; StPO § 261 ;
Fundstellen
NZV 2001, 136