KG - Beschluss vom 14.05.2007
12 U 212/06
Normen:
ZPO § 286 Abs. 1 ;
Fundstellen:
KGReport 2008, 137
NZV 2008, 196
VRS 113, 410
Vorinstanzen:
LG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen 24 O 79/05

Beweiswürdigung: Typische Indizien für die Annahme eines manipulierten Unfalls mit einem Kleintransporter

KG, Beschluss vom 14.05.2007 - Aktenzeichen 12 U 212/06

DRsp Nr. 2008/10337

Beweiswürdigung: Typische Indizien für die Annahme eines manipulierten Unfalls mit einem Kleintransporter

»Zu den Voraussetzungen der Feststellung einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für einen manipulierten Unfall (hier: Anstoß mittels gemietetem Kleintransporter, für dessen Verwendung am Kollisionsort keine plausible Erklärung vorliegt, wobei nach Einschätzung des gerichtlichen Sachverständigen der Anstoß ungebremst oder nur leicht gebremst erfolgte; Opferfahrzeug der gehobenen Mittelklasse, relativ kurz vor dem Ereignis angeschafft und relativ kurz danach unrepariert verkauft; falsche Angaben des Schädigers zum Unfallhergang). Ist das Opferfahrzeug in erheblichem Maße vorgeschädigt, ist dies ein aussagekräftiges Indiz für einen manipulierten Unfall, und zwar unabhängig davon, ob die Vorschäden dem Kläger tatsächlich bekannt waren (vgl. KG, Urteil vom 18. Oktober 2004 - 22 U 80/04 -). Die Behauptung, eine angebliche Reparatur, deren Einzelheiten nicht mitgeteilt werden, sei fachgerecht durchgeführt worden, kann nicht zulässigerweise in das Wissen eines Zeugen gestellt werden, auch wenn es sich um den Privatsachverständigen des Klägers handelt.«

Normenkette:

ZPO § 286 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe: