I. Streitig ist der Abzug von Kirchenbeiträgen. Die Klägerin und Revisionsbeklagte zu 1 (Klägerin) und ihr Ende 1996 verstorbener Ehemann sind bzw. waren Mitglieder der freien evangelischen Gemeinde A, die dem Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, angehört. Alleinerbe des Ehemanns ist der Kläger und Revisionsbeklagte zu 2 (Kläger).
Die Eheleute zahlten im Jahr 1994 für kirchliche Zwecke an die Kirchengemeinde einen Betrag von 90 600 DM. Darüber hinaus leisteten sie Spenden an eine Reihe anderer gemeinnütziger Einrichtungen in Höhe von 132 360 DM.
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