BFH - Urteil vom 25.06.1991 (IX R 163/84) - DRsp Nr. 1996/11111
BFH, Urteil vom 25.06.1991 - Aktenzeichen IX R 163/84
DRsp Nr. 1996/11111
»Der Nutzungswert einer Ferieneigentumswohnung ist für den Zeitraum, in dem der Steuerpflichtige sie selbst nutzt, nach § 21 aEStG zu ermitteln. Insoweit sind die GrundS. der sog. "Liebhaberei" nicht anzuwenden.«
Normenkette:
EStG § 2 Abs. 1, § 21a;
Gründe:
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