I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist alleiniger Rechtsnachfolger seines am 13. August 1988 verstorbenen Vaters. Dieser betrieb in den Streitjahren als Einzelunternehmer ein Bankgeschäft. Zu dem Betriebsvermögen gehörten Aktien, auf die in den Streitjahren Dividenden gezahlt wurden. Die anzurechnende Körperschaftsteuer wurde gemäß §
Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab. Das Urteil ist in den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1990, 370 veröffentlicht. Mit der Revision rügt der Kläger Verletzung materiellen Rechts.
II. 1. Die Revision ist nicht begründet (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung - FGO -). Die anzurechnende Körperschaftsteuer gehört zum Gewerbeertrag (§
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