BFH - Urteil vom 31.03.1998
VII R 115/97
Fundstellen:
DAR 1998, 367

BFH - Urteil vom 31.03.1998 (VII R 115/97) - DRsp Nr. 1999/1108

BFH, Urteil vom 31.03.1998 - Aktenzeichen VII R 115/97

DRsp Nr. 1999/1108

Gründe:

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Halter eines Diesel-Kfz vom Typ Rover LD mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2 950 kg. In dem Fahrzeugbrief ist das Fahrzeug als "PKW geschlossen" bezeichnet. Es besitzt vier Seitentüren und eine Hecktür sowie --neben Fahrer- und Beifahrersitz-- zwei Sitzbänke, die weggeklappt werden können, so daß eine größere Ladefläche entsteht.