Wortlaut der hier in Rede stehenden Tagespreisklausel beim Neuwagenkauf und Ausführungen des Senats zu deren Unwirksamkeit: BGH I (130) 208 a und I (130) 220 c-d, jeweils mit Fundstellenhinweisen.
»... Die Bekl. hat die Kaufpreiszahlung nicht »ohne rechtlichen Grund« i. S. des § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB sondern aufgrund des Kaufvertrags.. und der wirksamen Preisänderung durch die Bekl. .. erlangt.
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