I. Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen auf dessen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid der Verwaltungsbehörde eine Geldbuße wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit festgesetzt und außerdem, was im Bußgeldbescheid nicht ausgesprochen worden war, nach § 25 StVG ein Fahrverbot angeordnet. Auf die Möglichkeit der Verhängung eines Fahrverbotes hat es in der Hauptverhandlung nicht hingewiesen. Das beanstandet die Rechtsbeschwerde des Betroffenen mit der Verfahrensrüge nach § 265 Abs. 2 StPO.
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