Das Landgericht hat die Angeklagten jeweils wegen Nötigung in fünfhundert tateinheitlich begangenen Fällen zu Jugendstrafen von sechs beziehungsweise acht Monaten bei Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Die Revisionen der Angeklagten geben Anlaß zu folgender Anmerkung:
1. Die Angeklagten haben gemeinsam mit anderen gleichgesinnten Personen die A 8 (Anschlußstelle Heimsheim) blockiert. Bevor sie sich an der Blockade beteiligten, waren drei Kraftfahrer nebeneinander auf der Autobahn gefahren und hatten ihre Fahrzeuge langsam an dem für die Demonstration ausgewählten Ort zum Stillstand gebracht. Nachfolgende Kraftfahrer wurden so zum Anhalten gezwungen. Versuche, an den haltenden Personenkraftwagen vorbeizufahren, waren durch Drohungen mit Eisenstangen u.ä., auch durch Beschädigung von Personenkraftwagen, verhindert worden.
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