Das Landgericht hat den Angeklagten wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt und 118,4 g Kokain eingezogen. Die mit der Sachrüge begründeten Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft haben keinen Erfolg.
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