BGH - Urteil vom 14.04.1983 (4 StR 126/83) - DRsp Nr. 1994/4701
BGH, Urteil vom 14.04.1983 - Aktenzeichen 4 StR 126/83
DRsp Nr. 1994/4701
»Fährt der Fahrer eines Kraftwagens in der Absicht auf einen Fußgänger zu, diesen zu verletzen und gelingt ihm das, so kann darin auch dann ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b Abs. 1 Nr. 3StGB) liegen, wenn die Geschwindigkeit nur 20 km/st betrug und der Fußgänger noch hätte beiseite treten können.«