BGH - Urteil vom 15.01.1960 (4 StR 503/59) - DRsp Nr. 1994/6432
BGH, Urteil vom 15.01.1960 - Aktenzeichen 4 StR 503/59
DRsp Nr. 1994/6432
Der Kraftfahrer darf darauf vertrauen, daß die Verkehrsbehörden dafür sorgen, daß bei Straßen, die dem Durchgangsverkehr unbeschränkt freigegeben sind, rechtzeitig auf besondere Gefahrenquellen hingewiesen wird.