BGH - Urteil vom 17.02.1967 (4 StR 523/66) - DRsp Nr. 1994/6008
BGH, Urteil vom 17.02.1967 - Aktenzeichen 4 StR 523/66
DRsp Nr. 1994/6008
Der Kraftfahrer braucht, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, nicht damit zu rechnen, daß ein vor ihm auf dem Seitenstreifen gehender Fußgänger plötzlich die Fahrbahn betreten werde, ohne auf den hinter ihm kommenden Wagen zu achten.