Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schwerer räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Mit seiner Revision, die sich nur gegen den Strafausspruch richtet, beanstandet er das Verfahren und rügt Verletzung sachlichen Rechts. Das Rechtsmittel ist unbegründet.
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