BGH - Urteil vom 30.10.1990 (VI ZR 340/89) - DRsp Nr. 1992/960
BGH, Urteil vom 30.10.1990 - Aktenzeichen VI ZR 340/89
DRsp Nr. 1992/960
(Pflichten eines Straßenbahnführers gegenüber Fußgängern)
"Zur Verpflichtung des Straßenbahnführers, eine Notbremsung einzuleiten, wenn er auf einem die Straßenbahngleise kreuzenden Fußgängerüberweg einen Fußgänger wahrnimmt, der wegen inzwischen auf "Rot" umgesprungener Fußgängerampel im Gleisbereich verharrt und in einen Engpaß zwischen der Straßenbahn und dem Kraftfahzeugverkehr auf der neben den Gleisen liegenden Fahrbahn zu geraten droht.«