BGH - Urteil vom 31.01.1974
4 StR 655/73
Normen:
StGB §§ 23, 142, 222, 315c Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 3 Nr. 2 ;
Fundstellen:
VRS 47, 14

BGH - Urteil vom 31.01.1974 (4 StR 655/73) - DRsp Nr. 1994/5597

BGH, Urteil vom 31.01.1974 - Aktenzeichen 4 StR 655/73

DRsp Nr. 1994/5597

1. Die Befürchtung, daß die Aussetzung der Strafe auf das Unverständnis der Bevölkerung stoßen und deren Rechtstreue ernstlich beeinträchtigen werde, liegt bei Trunkenheitsfahrten mit schweren Unfallfolgen näher als bei sonstigen Rechtsverletzungen. 2. Ist die Befürchtung nach den Umständen des Einzelfalles zu bejahen, dann kann die Aussetzung der Vollstreckung nicht allein mit dem Hinweis auf ein besonders günstiges Persönlichkeitsbild des Täters begründet werden.

Normenkette:

StGB §§ 23, 142, 222, 315c Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 3 Nr. 2 ;
Fundstellen
VRS 47, 14