Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen; Umfang des Schadensersatzanspruchs für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs
BGH, Urteil vom 15.07.2003 - Aktenzeichen VI ZR 361/02
DRsp Nr. 2003/13601
Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen; Umfang des Schadensersatzanspruchs für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs
»a) Zu den Voraussetzungen einer Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich aufgrund eines Sachverständigengutachtens getroffenen Feststellungen.b) Verlangt der Geschädigte den zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB (fiktiv) auf Basis eines Sachverständigengutachtens, das eine bestimmte Art einer ordnungsgemäßen Reparatur vorsieht, so kann er grundsätzlich nur für die erforderliche Dauer dieser Reparatur Ersatz der Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges beanspruchen.«