Die Verfassungsbeschwerde ist zulässig, aber nicht begründet. Die angegriffenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen lassen bei Anlegung des Regelprüfungsmaßstabs der verfassungsgerichtlichen Nachprüfung der Auslegung und Anwendung einfachen Rechts durch die zuständigen Fachgerichte die von den Beschwerdeführern gerügten Grundrechtsverletzungen nicht erkennen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|