Das Landgericht hat den Angeklagten A. als Heranwachsenden wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (Fall II.1.), wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit räuberischem Angriff auf Kraftfahrer und gefährlicher Körperverletzung (Fall II.2.), wegen räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (Fall II.3.), wegen Erpressung (Fall II.4.) sowie wegen räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung (Fall II.5.) unter Einbeziehung zweier Urteile zu einer Einheitsjugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Es hat außerdem die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet und bestimmt, daß drei Jahre und drei Monate der Jugendstrafe vor der Maßregel zu vollziehen sind.
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